Pflichtteilsrecht Stuttgart


von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart, Michael Henn


I.
In der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll. in Stuttgart hat sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn seit vielen Jahren insbesondere auf das Pflichtteilsrecht spezialisiert.

Das Pflichtteilsrecht ist Teil des Erbrechtes und regelt die Pflichtteilsansprüche von Abkömmlingen, Eltern und dem Ehegatten/Lebenspartner eines Erblassers. Diesem Personenkreis kann der Pflichtteil zustehen, soweit diese durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Eltern sind jedoch nur pflichtteilsberechtigt, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.

Das Pflichtteilsrecht ist im 5. Buch des BGB geregelt, dort finden sich detaillierte Regelungen, wann ein Pflichtteilsanspruch besteht, ob auch hinsichtlich erfolgter Schenkungen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht und wie die Ansprüche im Einzelnen zu berechnen sind.

Schwerpunkt der Beratung im Pflichtteilsrecht durch Rechtsanwalt Michael Henn in Stuttgart ist hierbei die Abwehr oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Beratung bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen zur Vermeidung oder zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit im Erbrecht von Rechtsanwalt Michael Henn sind die Bereiche Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung. Auch die Begrenzung der Haftung der Erben auf den Nachlass ist immer wieder ein Thema.

Als Rechtsanwalt in Stuttgart ist Michael Henn jedoch nicht nur in Stuttgart tätig, sondern er betreut seine Mandanten in seinen Arbeitsbereichen Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Arbeitsrecht,  Kündigungsschutzrecht und Vorsorgerecht selbstverständlich auch außerhalb von Stuttgart und ist deshalb bundesweit tätig.


II.
Als Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart hat sich Michael Henn auch auf das Pflichtteilsrecht spezialisiert. Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Erbrecht durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist,
•    dass der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Kurs im Erbrecht (und insbesondere auch im Pflichtteilsrecht) absolviert,
•    die dort erworbenen besonderen Kenntnisse im Erbrecht durch mehrere bestandene Klausuren im Erbrecht nachweist und
•    nachweist, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 80 Fälle im Erbrecht (und Pflichtteilsrecht) bearbeitet hat.

Durch diese hohen Anforderungen ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt für Erbrecht über sehr gute praktische und theoretische Kenntnisse im Erbrecht und damit auch im Pflichtteilsrecht verfügt. Zusätzlich muss sich Rechtsanwalt Henn als Fachanwalt für Erbrecht jährlich im Erbrecht 15 Stunden fortbilden.

Der Titel Fachanwalt für Erbrecht wurde in Stuttgart bisher nur wenigen Rechtsanwälten verliehen. Rechtsanwalt Michael Henn wurde der Titel Fachanwalt für Erbrecht im Jahr 2007 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart verliehen.

III.
Das Pflichtteilsrecht ist als Teil des Erbrechtes im BGB geregelt und enthält nachfolgende Paragraphen:

§ 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
§ 2304 Auslegungsregel
§ 2306 Beschränkung und Beschwerungen
§ 2307 Zuwendung eines Vermächtnisses
§ 2308 Anfechtung der Ausschlagung
§ 2309 Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlingen
§ 2310 Feststellung des Erbteils für die Berechnung des Pflichtteils
§ 2311 Wert des Nachlasses
§ 2312 Wert eines Landguts
§ 2313 Ansatz bedingter ungewisser oder unsicherer Rechte; Feststellungspflicht des Erben
§ 2314 Auskunftspflicht des Erben
§ 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil
§ 2316 Ausgleichspflicht 
§ 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
§ 2318 Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen
§ 2319 Pflichtteilsberechtigte Miterbe
§ 2320 Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigter getretenen Erben
§ 2321 Pflichtteilslast bei Vermächtnisausschlagung
§ 2322 Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen
§ 2323 Nicht pflichtteilsbelasteter Erbe
§ 2324 Abweichende Anordnung des Erblassers hinsichtlich der Pflichtteilslast
§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
§ 2326 Ergänzung über die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
§ 2327 Beschenkter Pflichtteilsberechtigter
§ 2328 Selbst pflichtteilsberechtigter Erbe
§ 2329 Anspruch gegen den Beschenkten
§ 2330 Anstandsschenkungen
§ 2331 Zuwendungen aus dem Gesamtgut
§ 2331a Stundung
§ 2332 Verjährung
§ 2333 Entziehung des Pflichtteils
§ 2334 weggefallen
§ 2335 weggefallen
§ 2336 Form, Beweislast, Unwirksamwerden
§ 2337 Verzeihung
§ 2338 Pflichtteilsbeschränkung

Unsere Kanzlei in Stuttgart hat sich weiterhin auf die Gebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, HandelsrechtKapitalanlagerecht, Handelsvertreterrecht, Berufshaftung und GmbH-Recht spezialisiert.

Für Fragen steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie ihn einfach an, durch Ihr erstes Telefonat mit Rechtsanwalt Michael Henn entstehen Ihnen keine Kosten. Eine Rechtsberatung kann in einem ersten Telefonat jedoch in der Regel nicht erfolgen, dazu ist das Erbrecht zu kompliziert.