Vertriebsrecht in Stuttgart

von Rechtsanwalt Alexander Rilling

Der Vertrieb steht zwischen der Produktion und dem Verbrauch, aber auch zwischen Produktion und Produktion. Es geht um die Frage, wie das Produkt – oder auch eine Dienstleistung – „an den Mann gebracht wird“.
Dafür sind die „Vertriebler“ da. Handelsvertreter, Finanzierungsvermittler, Vertragshändler, Makler und weitere Berufsgruppen, die wir als Dienstleister einordnen können. Sie alle leben von der Vermittlung von Produkten, Mobilien oder Immobilien und Dienstleistungen, und nehmen damit eine wichtige Funktion im Handel ein.

Diese Dienstleistung gilt es zu organisieren; es gibt hierfür rechtliche Rahmenbedingungen, die zu beachten sind.
Notwendiger- und sinnvollerweise werden diese rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Tätigkeit zwischen dem Unternehmer und dem selbstständigen oder unselbständigen Außendienstmitarbeiter, dem Vertragshändler oder dem Handelsvertreter oder auch dem Vermittler von Finanzdienstleistungen geregelt. Hierzu sollten Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Alexander Rilling zurückgreifen und den Vertrag entwerfen oder vor Abschluss zumindest auf mögliche Risiken prüfen lassen.

Häufig enden Vertragsverhältnisse mit Außendienstlern überraschend. Krankheit, Tod, ein Zerwürfnis aber auch ein absehbares Ende durch Kündigung oder wegen Alters werfen rechtliche Fragen auf, zu deren Beantwortung die Begleitung eines versierten Rechtsberaters dienlich ist. Welcher Ausgleichsanspruch steht zum Beispiel dem Tankstellenpächter zu, der nach langjähriger Tätigkeit aus dem Betrieb für die Mineralölgesellschaft ausscheidet? Oftmals weiß er gar nicht, dass auch ihm ein Ausgleichsanspruch zustehen kann. Wie berechnet sich dieser? Wer gilt als Stammkunde? Rechtlich ist auch der Tankstellenpächter ein Absatzvermittler, für den das Vertriebsrecht gilt.

In der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll. in Stuttgart hat sich Rechtsanwalt Alexander Rilling seit vielen Jahren auf das Vertriebsrecht und das Handelsvertreterrecht spezialisiert.

Unsere Kanzlei in Stuttgart betreut Mandanten in den Rechtsgebieten Erbrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht und Vorsorgevollmacht.

Weiter haben wir uns auf Fragen des Familienrechts, Scheidungsrechts, Unterhaltsrechts, Gesellschaftsrechts, Kapitalanlagerechts, Handelsvertreterrechts und GmbH-Rechts spezialisiert. Selbstverständlich sind wir auch außerhalb von Stuttgart, also bundesweit tätig