Handelsrecht in Stuttgart und Süddeutschland

Rechtsanwalt Alexander Rilling berät Sie bei Fragen zum Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Geregelt ist es im Handelsgesetzbuch (HGB). Als die speziellere Regelung geht das HGB dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor.  


Anders als im BGB, wo der Grundsatz der Privatautonomie durch EU-Bestimmungen, AGB und die Rechtsprechung teilweise deutlich zurückgedrängt wurden, herrschen im Handelsrecht nach wie vor Schnelligkeit, Klarheit, Einfachheit, Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. Auf den von einem Teilnehmer am Handelsverkehr zurechenbar gesetzten Rechtschein darf sich der Geschäftspartner verlassen.


Handelsrecht ist naturgemäß auch international. Rechtsanwalt Rilling berät sie daher auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen im Bereich der EU. Bei darüber hinaus gehenden Fällen helfen wir Ihnen gern, für Sie den geeigneten Spezialisten zu finden.


Außer Bestimmungen zum Handelsrecht finden sich im HGB auch Regelungen aus anderen Rechtsbereichen wie dem Gesellschaftsrecht.


Besondere im HGB geregelte Materien sind das Bilanzrecht und der Seehandel.


Wesentliche Rechtsbereiche des von Rechtsanwalt Rilling in Stuttgart beratenen Handelsrechts sind Fragen zur Kaufmannseigenschaft, zum Handelsregister und der Handelsfirma, der Unternehmensnachfolge und den Bestimmungen über die Vertretung des Kaufmanns, außerdem zu Handelsgeschäften.


Die letztgenannten Bestimmungen finden sich in den §§ 343 ff. HGB. Dort geht es um das klassische Sonderrecht der Kaufleute, also Abweichungen zum BGB, wenn an den Geschäften Kaufleute beteiligt sind. Entscheidend ist jeweils, ob das Geschäft als Privatmann abgeschlossen wurde oder ob es zum Betrieb des Handelsgewerbes des beteiligten Kaufmanns gehört.