Gesellschaftsrecht in Stuttgart und Baden-Württemberg

Rechtsanwalt Alexander Rilling berät unsere Mandanten aus dem Raum Stuttgart und Baden-Württemberg zu ausgewählten Fragen des Gesellschaftsrechts:

Insbesondere bei GmbHs aber auch bei offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) besteht regelmäßig gesellschaftsrechtlicher Beratungsbedarf. So stehen bei der Gründung, bei der Bestellung eines Geschäftsführers oder dessen Abberufung durch die Gesellschafterversammlung, bei der Frage nach der Sozialversicherungspflicht eines Fremdgeschäftsführers oder eines Gesellschaftergeschäftsführers mit geringem Kapitalanteil gesellschaftsrechtliche Fragen im Vordergrund. Nicht zuletzt kommt es zu Auseinandersetzungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Hier wird oft die Frage an unser Stuttgarter Büro herangetragen, ob die Ausscheidensklausel nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht entwickelt hat, insgesamt unwirksam ist, weil sie die Kündigung eines Gesellschafters in unzulässiger Weise beschränkt, oder ob nur die Abfindung anders als im Gesellschaftsvertrag vorgesehen zu berechnen ist.

Zunehmen wird die gesellschaftsrechtliche oder zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstände und der Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft zum Gegenstand der Beratung durch unsere Rechtsanwälte in Stuttgart im Gesellschaftsrecht. Nicht immer greift der Schutz durch die D&O-Versicherungen, die nach dem sogenannten claims-made-Prinzip allenfalls dann haften, wenn der Ersatzanspruch innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht wird. Leider decken sich diese Fristen nicht immer mit den Verjährungsbestimmungen, so dass es durchaus streitig werden kann, ob die Tätigkeit des Gesellschaftsorgans immer ausreichend abgesichert ist.

Komplex sind meist die steuerlichen Folgen einer gesellschaftsrechtlichen Betriebsaufspaltung. Die Trennung eines Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft erfolgt meist aus haftungsrechtlichen Gründen, hat aber – man denke an die mögliche Aufdeckung stiller Reserven bei der Übertragung von Betriebsvermögen – oft erhebliche steuerliche Folgen. Hier sollten Steuerberater und Rechtsanwalt Hand in Hand arbeiten, um die jeweils optimale Lösung für den ratsuchenden Mandanten zu entwickeln. Abhängig von der Situation des einzelnen Unternehmens kann der Rechtsanwalt mit dem jeweiligen steuerlichen Berater des Unternehmens die nötigen Hinweise für die gesellschaftsrechtliche Gestaltung geben. So beraten wir im Gesellschaftsrecht unsere Mandanten in Stuttgart und Umgebung meist in Abstimmung mit den jeweiligen Steuerberatern des Mandanten. Gelegentlich vermitteln wir zur Ergänzung der gesellschaftsrechtlichen Beratung den Mandanten auch Kontakte zu Steuerberatern in Stuttgart oder außerhalb, die sich auf die steuerrechtlichen Folgen gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen spezialisiert haben.

Insbesondere in Sanierungsfällen sind die Schnittstellen vom Gesellschaftsrecht zum Strafrecht und vom Gesellschaftsrecht zum Insolvenzrecht zu beachten. Hier weisen wir unsere Mandanten auf mögliche Risiken hin und vermitteln bei Bedarf auch den Kontakt zu einem auf Insolvenz- und oder Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Gerade im Gesellschaftsrecht empfiehlt es sich, schon frühzeitig einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen und nicht erst aus dem Bauch heraus zu agieren. Manche Weichenstellung lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. So ist der Erwerb einer kleinen GmbH für den Sohn oder die Tochter, die gerade von der Universität kommen, für den Erwerber wie für dessen Nachwuchs durchaus haftungsträchtig. Wer hier frühzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate zieht, vermeidet es, bittere Erfahrungen am eigenen Geldbeutel zu machen.

Auch Sie können von der über Jahre gesammelten, wertvollen Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll. in Stuttgart im Bereich des Gesellschaftsrechts profitieren. Rechtsanwalt Alexander Rilling und seine Kollegen aus dem Stuttgarter Büro stehen gerne zu Ihrer Verfügung.