Erbrecht Stuttgart

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart, Michael Henn

In der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll. in Stuttgart hat sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn seit vielen Jahren auf das Erbrecht spezialisiert. Das Erbrecht enthält die entscheidenden Regelungen für die Überleitung eines Vermögens auf die nächste Generation. Eine fehlende oder eine falsche Nachfolgeplanung können fatale Folgen für die Erben haben. Auch die Nachlassauseinandersetzung und insbesondere das Pflichtteilsrecht ist im Erbrecht geregelt.

Als Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart hat sich Michael Henn deshalb auch auf diesen Bereich spezialisiert. Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Erbrecht durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist,

  • dass der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Kurs im Erbrecht (und insbesondere auch im Pflichtteilsrecht) absolviert,
  • die dort erworbenen besonderen Kenntnisse im Erbrecht durch mehrere bestandene Klausuren im Erbrecht nachweist und 
  • nachweist, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 80 Fälle im Erbrecht (und Pflichtteilsrecht) bearbeitet hat. 

Durch diese hohen Anforderungen ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt für Erbrecht über sehr gute praktische und theoretische Kenntnisse im Erbrecht verfügt. Zusätzlich muss sich Rechtsanwalt Henn als Fachanwalt für Erbrecht jährlich im Erbrecht 15 Stunden fortbilden.

Der Titel Fachanwalt für Erbrecht wurde in Stuttgart bisher nur wenigen Rechtsanwälten verliehen.

Das Erbrecht ist im 5. Buch des BGB geregelt und regelt die Fragen, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod passiert und wer für die Verbindlichkeiten haftet. Das Erbrecht ist im BGB hierbei wie folgt gegliedert:

Abschnitt 1. Erbfolge
Abschnitt 2. Rechtliche Stellung des Erben

  • Titel 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
  • Titel 2. Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
  • Nachlassverbindlichkeiten
  • Aufgebot der Nachlassgläubiger
  • Beschränkung der Haftung des Erben
  • Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
  • Aufschiebende Einreden
  • Titel 3. Erbschaftsanspruch
  • Titel 4. Mehrheit von Erben
  • Rechtsverhältnis der Erben untereinander
  • Rechtsverhältnis zwischen den Erben und Nachlassgläubigern
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Abschnitt 3. Testament

  • Titel 1. Allgemeine Vorschriften
  • Titel 2. Erbeinsetzung
  • Titel 3. Einsetzung eines Nacherben
  • Titel 4. Vermächtnis
  • Titel 5. Auflage
  • Titel 6. Testamentsvollstrecker
  • Titel 7. Erbverzicht
  • Titel 8. Gemeinschaftliches Testament

Abschnitt 4. Erbvertrag
Abschnitt 5. Pflichtteil
Abschnitt 6. Erbunwürdigkeit
Abschnitt 7. Erbverzicht
Abschnitt 8. Erbschein
Abschnitt 9. Erbschaftskauf

Schwerpunkte der Beratung im Erbrecht von Rechtsanwalt Michael Henn in Stuttgart sind hierbei die Bereiche Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung und die Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Auch die Begrenzung der Haftung der Erben auf den Nachlass und das Pflichtteilsrecht ist in Stuttgart immer wieder ein Thema.

Das Pflichtteilsrecht im Erbrecht sichert eine bestimmte Mindestbeteiligung von nahen Verwandten am Nachlass des Erblassers.

Als Rechtsanwalt ist Michael Henn jedoch nicht nur in Stuttgart tätig, sondern er betreut seine Mandanten in seinen Arbeitsbereichen Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht und Vorsorgevollmacht selbstverständlich auch außerhalb von Stuttgart und ist deshalb bundesweit tätig.

Unsere Kanzlei in Stuttgart hat sich weiterhin auf die Gebiete Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Handelsvertreterrecht und GmbH-Recht spezialisiert.